Assistenzhunde

Assistenzhunde
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Hunde sind intelligent und lernwillig. Ob Hütehunde, Diensthunde oder Jagdhunde – für ihre Halter stellen sie oft eine wichtige Unterstützung dar. Das gilt vor allem für Assistenzhunde, die sich durch ganz besondere Fähigkeiten auszeichnen, über die zum Teil noch nicht einmal wir Menschen verfügen.

<b>Das Wichtigste auf einen Blick:</b>
  • Assistenzhunde sind dazu ausgebildet, Menschen mit Behinderung bei der Bewältigung ihres Alltags zu unterstützen.
  • Neben Blindenhunden gibt es auch Signalhunde für Gehörlose, medizinische Signalhunde und Servicehunde.
  • Assistenzhunde müssen mit ihren Haltern eine Prüfung ablegen, bei der Beide ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit unter Beweis stellen.
  • Menschen mit Behinderung dürfen ihren Assistenzhund im öffentlichen Bereich meist auch dort mitführen, wo dies für normale Hunde untersagt ist.

Was ist ein Assistenzhund?

Assistenzhunde werden auch als Rehabilitationshunde bezeichnet. Ihre Aufgabe besteht darin, Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag zu unterstützen. Dies kann zum Beispiel in Form eines Blindenhundes für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder auch als medizinischer Signalhund, der seinen an Diabetes erkrankten Halter vor einer Über- oder Unterzuckerung warnt, geschehen.

Wo Assistenzhunde zum Einsatz kommen

Assistenzhunde kommen in verschiedenen Bereichen zum Einsatz. Sie werden speziell für ihren Einsatzzweck geschult, sodass sie die im Alltag notwendigen Fähigkeiten mitbringen.

Es werden folgende Formen von Assistenzhunden unterschieden:
  • Blindenhunde
  • Medizinische Signalhunde
  • Signalhunde für Gehörlose
  • Servicehunde

Blindenhunde

Blindenhunde, beziehungsweise Blindenführhunde helfen sehbehinderten Menschen dabei, sich in ihrem vertrauten Umfeld oder auch in einer fremden Umgebung zurechtzufinden. Sie führen ihren Halter auf Anweisung zum Beispiel zu Treppen, Türen, Briefkästen, Zebrastreifen oder auch einem freien Sitzplatz in Bus und Bahn.

Ein gut ausgebildeter Blindenhund ist dazu in der Lage, seinen Halter sicher durch den Alltag zu führen. Er hilft ihm dabei, Hindernissen auszuweichen und sorgt sogar dafür, dass sich sein Besitzer gefahrlos im Straßenverkehr bewegen kann.

Jeder Assistenzhund fängt jung an – auch der Blindenführhund
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Medizinische Signalhunde

Medizinische Signalhunde sind dazu ausgebildet, ihre kranken Halter im Notfall zu warnen oder sogar zu unterstützen. Diabetikerwarnhunde können beispielsweise eine Über- oder Unterzuckerung erkennen und ihren Besitzer warnen.

Darüber hinaus sind sie dazu in der Lage, ihren Besitzer oder dessen Angehörige im Notfall nachts zu wecken, Hilfe zu rufen oder bei Bedarf das Blutzuckermessgerät oder eine Quelle für Kohlenhydrate, wie zum Beispiel eine Limonade, zu holen.

Epilepsiehunde erkennen, wenn es bei ihrem Halter in Kürze zu einem epileptischen Anfall kommt und können ihn in diesem Fall warnen. Zum Teil sind Epilepsiehunde sogar dazu ausgebildet, ihrem Besitzer während des Anfalls zu helfen. Das tun sie beispielsweise, indem sie gefährliche Gegenstände aus seinem Umfeld entfernen, auf ihn aufmerksam machen oder einen entsprechenden Alarm betätigen.

Signalhunde für Gehörlose

Signalhunde für Gehörlose werden zum Teil auch als Gehörlosenhunde bezeichnet. Sie helfen gehörlosen oder schwerhörigen Menschen durch den Alltag und zeigen Geräusche, wie zum Beispiel das Klingeln an der Haustür, an.

Darüber hinaus machen sie ihren Besitzer beispielsweise auf das Hupen von Autos oder wenn dieser angesprochen wird, aufmerksam. Signalhunde für Gehörlose sind darauf geschult, auf Handzeichen und Kopfbewegungen oder spezielle Kommandos ihres Besitzers zu reagieren.

Servicehunde

Servicehunde helfen Menschen mit eingeschränkten motorischen Fähigkeiten. Sie können zum Beispiel das Licht anschalten, Gegenstände vom Boden aufheben, Türen öffnen oder auch als Stütze dienen.

Die Prüfung als Assistenzhund

Es ist wichtig, dass sich ein Hund hinsichtlich seines Charakters zum Assistenzhund eignet. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, dass der Vierbeiner nicht zu Aggressionen neigt und ein ruhiges und geduldiges Wesen besitzt.

Für die Prüfung zum Assistenzhund gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen. Es obliegt daher dem Anbieter der Schulung, die notwendigen Fähigkeiten durch entsprechendes Training zu gewährleisten.

Im Rahmen der Prüfung muss sichergestellt werden, dass das Tier und sein Halter gut zusammenpassen und die Person mit Behinderung mit ihrem Assistenzhund umgehen kann.

Darüber hinaus muss im Rahmen der Prüfung der Nachweis erbracht werden, dass der Halter seinen Assistenzhund kontrollieren kann und der Vierbeiner dazu in der Lage ist, die Aufgaben, welche sein zukünftiger Einsatzbereich mit sich bringt, zu jeder Zeit verlässlich und ortsabhängig zu erledigen.

Rechtliche Aspekte hinsichtlich der Mitführung von Assistenzhunden

Viele Menschen mit Behinderung sind auf die ständige Begleitung ihres Assistenzhundes angewiesen und könnten ohne ihren vierbeinigen Helfer nur schwer am Alltag teilnehmen. Aus diesem Grund dürfen Assistenzhunde im Unterschied zu normalen Hunden ihre Halter auch mit in Geschäfte, Behörden oder andere öffentliche Einrichtungen begleiten.

Das gilt ebenso für Arztpraxen und Krankenhäuser, wo nach allgemeiner Auffassung weder hygienische noch gesundheitliche Gründe dagegen sprechen. Darüber hinaus dürfen Assistenzhunde auch im öffentlichen Nahverkehr, in Taxen und vielen Einrichtungen wie Museen oder Theatern mitgeführt werden, wobei dies bei Letzteren jedoch im Ermessen des jeweiligen Betreibers liegt.

Hundesteuer für Assistenzhunde

In der Regel müssen alle Halter Hundesteuer bezahlen, wobei deren Höhe von der jeweiligen Kommune bestimmt wird. Allerdings gibt es von dieser Steuerpflicht einige Ausnahmen. In vielen Gemeinden gehören dazu auch Assistenzhunde, sodass Halter häufig von der Hundesteuer befreit sind oder zumindest eine Ermäßigung beantragen können.

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