Du möchtest mit deinem Haustier innerhalb der EU verreisen? Dann benötigst du einen EU-Heimtierausweis. Dieser dient dazu, die Einreisebestimmungen für Tiere in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen. Darüber hinaus soll er bei helfen, eine Verbreitung von Tollwut und anderen gefährlichen Krankheiten zu vermeiden.
Im Folgenden erfährst du, wie du einen EU-Heimtierausweis beantragst, wie teuer die Ausstellung ist und für welche Tiere das Dokument überhaupt notwendig ist.
- Du benötigst den Ausweis für Hunde, Katzen und Frettchen
- Der Ausweis ist verpflichtend wenn du in ein anders Land der EU reisen willst.
- Der Ausweis darf ausschließlich von einem dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden
- Ein Chip oder bei älteren Tieren ein Tattoo sind Pflicht
- Der Ausweis gilt auch als Impfpass
- Eine Beantragung ohne Impfung ist möglich, das Tier darf dann jedoch nicht in alle Länder einreisen
Inhaltsverzeichnis
Was ist der EU-Heimtierausweis?
Die Verpflichtung zur Beantragung eines EU-Heimtierausweises besteht seit dem 03.07.2004. Seit diesem Tag ist es erforderlich, dass du das Dokument mitführst, wenn du mit deinem Vierbeiner eine Reise in ein anderes Land der Europäischen Union unternehmen möchtest.
Neben den Mitgliedsstaaten der EU haben sich eine Reihe von Nachbarländern ebenfalls dazu entschieden, den EU-Heimtierausweis einzuführen. Zu diesen Ländern zählen Norwegen, die Schweiz, Liechtenstein, Island, Monaco, der Vatikan, San Marino und Andorra.
Wer benötigt den EU-Heimtierausweis?
Es besteht keine generelle Pflicht zur Beantragung des EU-Heimtierausweises. Solange du nicht vorhast, mit deinem Tier ins Ausland zu verreisen, kannst du daher auch darauf verzichten. Nur wenn du tatsächlich planst, das deutsche Staatsgebiet zu verlassen, hast du die Pflicht den Ausweis mitzuführen. Du musst den EU-Heimtierausweis außerdem nur dann beantragen, wenn es sich bei deinem Haustier um einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen handelt. Für Kleintiere wie Kaninchen oder Meerschweinchen benötigst du den Ausweis hingegen ebenso wenig wie für Vögel.
Der EU-Heimtierausweis für Welpen aus dem Ausland
Für den Fall, dass du einen Welpen aus dem Ausland kaufen möchtest, solltest du unbedingt darauf bestehen, dass dir das Tier mit einem gültigen EU-Heimtierausweis übergeben wird. Denn ohne das Dokument verstößt du spätestens bei der Einreise gegen das Gesetz.
Wer darf einen EU-Heimtierausweis ausstellen?
Der EU-Heimtierausweis darf ausschließlich von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. In Deutschland kann sich die Regelung hinsichtlich der Ermächtigung je nach Bundesland unterscheiden. Während in einigen Ländern, wie zum Beispiel Niedersachsen, alle Tierärzte automatisch zur Ausstellung berechtigt sind, ist in anderen dafür ein Antrag des Veterinärs erforderlich.
Die Inhalte des EU-Heimtierausweises
Der EU-Heimtierausweis muss alle relevanten Daten zum Halter sowie zum Tier, für welches der Ausweis ausgestellt wurde, und zu dessen Impfschutz enthalten.
Eine Identitätsprüfung ist immer erforderlich
Bevor der Tierarzt das Dokument ausstellen kann, muss er zunächst anhand des Mikrochips die Identität des Vierbeiners prüfen. Ist kein Chip vorhanden, musst du dein Haustier zuerst kennzeichnen lassen. Bei älteren Tieren ist dies alternativ auch anhand der Tätowierung möglich. Diese muss jedoch vor 2011 gemacht worden sein.
Eine Beantragung ohne Impfschutz ist möglich
Obwohl er vor allem dazu dient, eine Verbreitung von Krankheiten wie Tollwut zu verhindern, muss dein Haustier bei der Beantragung des EU-Heimtierausweises nicht zwingend bereits geimpft worden sein. Du kannst ihn also auch ausstellen lassen, wenn bislang noch keine Impfungen vorgenommen wurden.
Aktualisierungen im EU-Heimtierausweis
Genau wie ein normaler Impfpass kann auch der EU-Heimtierausweis deines Vierbeiners bei Bedarf aktualisiert werden. Neue Eintragungen zum Impfschutz oder auch zu durchgeführten Behandlungen gegen Parasiten dürfen von jedem Tierarzt, der zum Ausstellen berechtigt ist, vorgenommen werden.
Kosten für die Beantragung des EU-Heimtierausweises
Natürlich ist die Beantragung eines EU-Heimtierausweises nicht umsonst. In der Regel kannst du davon ausgehen, dass für das Ausstellen des Dokuments Kosten zwischen 15 und 25 Euro auf dich zukommen. Der Betrag, den der Tierarzt dir in Rechnung stellen darf, ist in der GOT geregelt. Die Summe kann variieren. Sie richtet sich unter anderem danach, welchen Gebührensatz der Veterinär abrechnet. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, ob dein Vierbeiner bereits einen Mikrochip trägt oder dieser erst noch implantiert werden muss.
Der EU-Heimtierausweis auf einen Blick
Der EU-Heimtierausweis dient in erster Linie dazu, die Verbreitung gefährlicher Krankheiten (insbesondere Tollwut) zu vermeiden. Zu diesem Zweck enthält er unter anderem Informationen zum vorhandenen Impfschutz des Tieres.
Die Beantragung des EU-Heimtierausweises ist für Hunde, Katzen und Frettchen möglich. Bei diesen Tierarten musst du den Ausweis bei grenzüberschreitenden Reisen mitführen. Hast du eine solche Reise nicht geplant, kannst du auf den EU-Heimtierausweis auch verzichten und dich stattdessen auf den ganz normalen Impfpass für deinen Vierbeiner beschränken.