Unfallschutz für den Hund

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So schnell kann es passieren: Der Hund reißt sich von der Leine, springt vor ein Auto und verletzt sich.

Solche medizinischen Notfälle können mit einer Tier-Unfallschutzversicherung abgesichert werden.

Denn diese Versicherung greift immer dann, wenn das Tier durch äußere Umstände zum Patienten wird.

Ein Unfall ist per Definition ein unvorhergesehenes, plötzlich, von außen einwirkendes Ereignis. Deshalb: Erkrankungen und Vorsorgeleistungen werden von dem Tier-Unfallschutz nicht bezahlt! Tierhalter sollten beim Abschluss eines Unfallschutzes darauf achten, dass auch wirklich alle Unfälle abgesichert sind und keine Sonderfälle ausgeschlossen sind.

Fallbeispiele

  •  Ihre Freigänger-Katze streift durch ihr Revier, läuft auf die Straße und wird von einem Auto angefahren. Dabei zieht sie sich Verletzungen zu, die von einem Tierarzt behandelt werden müssen. Die Unfallversicherung kommt dafür auf.
  •  Sie lassen Ihren Hund in einem Auslaufgebiet von der Leine, damit er frei spielen und toben kann. Dabei tritt er in eine Glasscherbe. Die Pfote blutet stark, die Wunde muss fachmännisch gesäubert und versorgt werden.
  •  Ihr Hund trifft beim Gassigehen auf einen Artgenossen. Nach anfänglichem Knurren kommt es zur Keilerei. Ihr Hund zieht sich einige Bisswunden zu, die vom Tierarzt versorgt werden müssen.

Leistungen

Bislang ist ein Unfallschutz für Tiere meist nur Bestandteil umfangreicherer Pakete. Zurzeit gibt es keinen Versicherer, der einen Tier-Unfallschutz einzeln abietet.