In einigen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für so genannte Kampfhunde bzw. große Hunderassen Pflicht. Auf welche Rassen diese Verordnung zutrifft, ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Wer sich nicht sicher ist, ob sein Hund zu den so genannten Kampfhunden oder Listenhunden gezählt wird, erhält in seiner Gemeinde genauere Auskunft.
Inhaltsverzeichnis
Hier ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen:
Baden-Württemberg
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
Zu den Kampfhunden zählen:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Weitere Rassen können zu den Kampfhunden gezählt werden, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Bayern
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: nein
Bei den folgenden Rassen wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen.
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiller
Berlin
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: nein
Hunde folgender Rassen oder Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden werden aufgrund rassespezifischer Merkmale zu den gefährlichen Hunden gerechnet:
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Tosa Inu
- Bullmastiff
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
Brandenburg
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: nein
Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht als gefährliche Hunde:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Insbesondere bei Hunden folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ist von der Eigenschaft eines gefährlichen Hundes auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht (…) auszugehen, solange der Hundehalter nicht im Einzelfall der örtlichen Ordnungsbehörde nachgewiesen hat, dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist:
- Alano
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Bremen
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: nein
Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sind gefährliche Hunde (…)
.
Hamburg
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als gefährliche Hunde stets vermutet:
- Pit Bull
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Tosa Inu
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den oben genannten Hunden.
Hessen
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
Gefährlich sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren anzunehmen ist. Bei den folgenden Rassen und Gruppen von gefährlichen Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden werden die in Satz 1 genannten Eigenschaften unwiderleglich vermutet (Kampfhund):
- American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier
- American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
solange vermutet, bis der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch eine Begutachtung des Hundes (Wesensprüfung) durch einen geeigneten Sachverständigen oder eine geeignete sachverständige Stelle nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Bordeaux Dogge
- Dogue de Bordeaux
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu
Mecklenburg-Vorpommern
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
Bei Hunden der Rassen und Gruppen:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bull Terrier
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hundenrassen oder -gruppen wird vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde (…) handelt.
Niedersachsen
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
Bei Hunden der Rassen und Gruppen:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bull Terrier
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hundenrassen oder -gruppen wird vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde (…) handelt.
Nordrhein-Westfalen
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
Gefährliche Hunde und Hunde der Anlagen 1 und 2, Kreuzungen der darin genannten Rassen. Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen sind so zu halten, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
Anlage 1:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bull Terrier
- Bullterrier, Mastino Napolitano
- Mastino Espanol
- Bordeaux Dogge
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Römischer Kampfhund
- Chinesischer Kampfhund, Bandog
- Tosa Inu
Anlage 2:
- Akbas
- Berger de Briö (Briard)
- Berger de Beauce (Beauceron)
- Bullmastiff
- Carpatin
- Dobermann
- Estrela-Berghund
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mittelasiatischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Karakatschan
- Karshund
- Komondor
- Kraski Ovcar
- Kuvasz
- Liptak (Goraienhund)
- Maremmaner Hirtenhund
- Mastiff
- Mastin de los Pirineos
- Mioritic
- Polski Owczarek Podhalanski
- Pyrenäenberghund
- Raffeiro do Alentejo
- Rottweiter
- Slovensky Cuvac
- Sarplaninac
- Tibetanischer Mastiff
- Tornjak
Rheinland-Pfalz
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
Hunde der Rassen:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Staffordshire Bullterrier
sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, sind gefährliche Hunde (…).
Saarland
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
keine definierten Rassen:
Deckungssumme: mind. 2 Mio Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sachschäden
Sachsen
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird.
Sachsen-Anhalt
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird. Für Hunde der Rassen:
- Pitbull-Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Gefährlichkeit vermutet.
Schleswig-Holstein
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kaukasischer Ovtscharka
- Mastiff
- Mastino Español
- Mastino Napoletano
Thüringen
Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben: ja
keine definierten Rassen!