Tipps vom Tierversicherungsprofi

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Der Tierversicherungsexperte Christoph Dogge hat in seiner Funktion als Geschäftsführer bei einem der größten deutschen Tierversicherer zahlreiche Fälle kennengelernt und betreut. Hier sind seine exklusiven Tipps.

  Kastration:

Meine Hündin war jetzt zweimal läufig und ich würde sie nach Absprache mit meinem Tierarzt gerne kastrieren lassen. Wird dieser Eingriff eigentlich auch von einer Tierversicherung übernommen?

   Kaum ein Anbieter zahlt die Kosten für einen solchen Eingriff. Eine Kastration ist weder eine Erkrankung noch ein Unfall. Es gibt aber Anbieter, die entweder bis zu einem festen Betrag die Kosten übernehmen oder einen Zuschuss zahlen. Dies gilt für Vollversicherungen als auch für OP-Schutzversicherungen. Desweiteren gibt es Anbieter die diese Kosten in voller Höhe übernehmen, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist, weil z. B. die Gebärmutter entzündet ist oder ein Hoden im Bauchraum liegt.

  Entwurmung:

Ich wohne auf dem Land, mein Hund ist viel draußen unterwegs und bringt immer wieder Zecken und Flöhe mit nach Hause. Auch auf regelmäßige Entwurmungen achte ich ganz genau. Die entsprechenden Behandlungen und Präparate gehen auf Dauer aber ganz schön ins Geld. Werden diese Kosten eigentlich von einer Tierversicherung übernommen?

  Manche Anbieter übernehmen diese Kosten in der TKV im Rahmen der Vorsorgeleistungen. Beachten Sie aber, dass die Vorsorgeleistungen meist bis zu einer bestimmtem Summe pro Jahr begrenzt sind. Erkundigen Sie sich außerdem, für welche Präparate der Versicherer die Kosten übernimmt.

  Wartezeit:

Ich habe eine 11-jährige Siamkatze. Sie ist noch topfit, aber ich würde gerne für den Fall der Fälle eine OP-Versicherung abschließen. Manche Anbieter verlangen eine „Wartezeit“. Was ist darunter zu verstehen?

  Vorweg möchte Ihnen mitteilen, dass eine elfjährige Katze wahrscheinlich bei keinem Anbieter mehr versichert werden kann. Die meisten Versicherer haben ein Höchsteintrittsalter festgeschrieben. Die Wartezeit bedeutet, dass der Anbieter in dieser Zeit nach dem Abschluss der Versicherung, noch keine Leistungen übernimmt. Damit möchte der Anbieter verhindern, dass man bereits erkrankte Tiere versichert. Die Wartezeit gilt nur einmalig für den Zeitraum direkt nach Abschluss der Versicherung und nicht für die Folgejahre.

  Tierpension:

Bei mir selbst steht bald eine geplante Operation mit anschließendem Klinikaufenthalt bevor. Meinen Hund muss ich in dieser Zeit in einer Tierpension abgeben. Wer kommt für die Kosten auf, gibt es hierfür eine spezielle Versicherungsform?

  Sollten Sie selbst im Krankenhaus behandelt werden müssen, kommt für die Unterbringung des Tieres erst einmal niemand auf! Es gibt aber vereinzelt Anbieter, die ein solches Risiko absichern und die Unterbringungskosten für Ihr Tier übernehmen.

  Folgekosten:

Ich habe für meine achtjährige Hauskatze eine OP-Versicherung abgeschlossen. Zahlt diese eigentlich auch für die Folgekosten, sprich Medikamente, Verbandsmaterial und Nachsorgeuntersuchungen?

  Die Folgekosten einer OP werden von den Versicherern in unterschiedlicher Weise übernommen. Prüfen Sie vor Abschluss der Versicherung deshalb, welche Leistungen im Anschluss genau übernommen werden. Darüber hinaus unterscheiden sich auch die Zeiträume, wie lange im Anschluss an die OP die Kosten übernommen werden. Hier gibt es Anbieter die diese Kosten nur 15 bzw. 30 Tage im Anschluss an die OP übernehmen. Alle Kosten die darüber hinaus anfallen müssten Sie dann selbst tragen.

  Impfungen:

Ich achte bei meinem Hund auf regelmäßige Auffrischungsimpfungen. Werden diese auch von einer Tierkrankenversicherung übernommen? Und wie sieht es mit speziellen Impfungen vor einer Auslandsreise aus?

  Manche Anbieter übernehmen diese Kosten in der TKV im Rahmen der Vorsorgeleistungen. Beachten Sie aber, dass die Vorsorgeleistungen meist bis zu einer bestimmtem Summe pro Jahr begrenzt sind. Erkundigen Sie sich außerdem welche Präparate vom Anbieter übernommen und , ob auch spezielle Impfungen für Auslandsreisen bezahlt werden.

  bestmögliche Behandlung:

Bei meinem fünfjährigen Berner Sennenhund wurde ein Krebsleiden diagnostiziert. Ich wünsche mir die bestmögliche Behandlung für ihn. Macht meine Tierkrankenversicherung (Vollversicherung) das mit? Oder werden ab einem gewissen Alter keine aufwendigen Behandlungen mehr finanziert?

  Generell gilt, dass Sie nur für gesunde Tiere eine TKV abschließen können, d.h. das Tier muss bei Antragstellung gesund sein und darf sich nicht in tierärztlicher Behandlung befinden. Sollte Ihr Hund später an einem Krebsleiden erkranken und die Behandlungen sind nicht explizit ausgeschlossen, ist der Versicherer zur Zahlung verpflichtet. Bei fast allen Anbietern ist es jedoch so, dass die richtige Behandlung im Ermessen des Tierarztes liegt und dann auch bezahlt wird. Achten Sie vor allem darauf, dass nicht nur das Entfernen eines Tumors bezahlt wird, sondern auch die Nachsorge und ggf. notwendige Medikamente.

  Tarife:

Ich habe einen vierjährigen Mischling und musste bei ihm schon ein paar kleinere Behandlungen durchführen lassen. Gerne würde ich mich gegen größere finanzielle Belastungen absichern, kann mir aber keine teure Versicherung leisten. Bringen die günstigen Tarife überhaupt etwas?

  Generell muss jeder Tierhalter sich im Klaren darüber sein, dass ein Tier erkranken kann und diese Behandlungen auch mal schnell mehrere hundert Euro kosten können! Sollte Sie nicht finanziell in der Lage sein Ihrem Tier die bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten, sollten Sie dringend eine TKV abschließen oder sich erst gar kein Tier anschaffen! Denn ein Haustier bedeutet auch finanzielle Verantwortung. In diesem Fall ist ein günstiger Tarif besser als gar keine Vorsorge. Achten Sie aber darauf, dass ein günstiger Tarif eben auch weniger Leistungen beinhaltet als ein preisintensiveres Produkt.

  Sondertarife:

Ich habe zwei Hauskatzen und einen Mischlings-Hund. Gerne würde ich für jedes Tier eine Krankenversicherung abschließen. Bekomme ich dann eigentlich einen Rabatt bzw. Sondertarife?

  Sollte ein Rabatt für mehrere Tiere nicht im Antragsformular vermerkt sein, erkundigen Sie sich direkt beim Anbieter. Häufig geben die Anbieter einen Nachlass bei Abschluss mehrerer Versicherungen, den man aber nur bei direkter Nachfrage erhält. Ansonsten erkundigen Sie sich nach Gutscheinen oder sonstigen Gratiszugaben.

  Kündigung:

Wie ist das eigentlich: So lange mein Hund jung und fit ist, bezahle ich meine TKV-Beiträge. Was ist, wenn das Tier älter wird und vielleicht mehr Tierarztkosten verursacht? Kann mir die Versicherung dann kündigen?

  Dass die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung mit zunehmendem Alter steigt, ist allseits bekannt. Dies haben die Anbieter von Tierversicherungen ebenfalls in den Versicherungsbeiträgen mit berücksichtigt. Deshalb ist der monatliche Beitrag für jüngere Tiere auch günstiger als für ältere Tiere. Die Versicherung ist in diesen Fällen aber zur Zahlung verpflichtet, wenn die jeweilige Behandlung nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist! Allerdings hat jeder der Anbieter eine Klausel in den Bedingungen, dass der Versicherer den Vertrag im Schadensfall kündigen kann. In vielen Foren und Communities sind solche „Schreckensgeschichten“ zu lesen, in denen Versicherungen den Vertrag gekündigt hatten, nachdem ein Tier erkrankt und aufwändig behandelt werden musste. Tatsächlich kommen diese Fälle aber sehr selten vor. Der Versicherer muss vor Beendigung des Versicherungsverhältnisses allerdings die Tierarztrechnung bezahlen, wenn diese berechtigt ist! Wichtiger Hinweis: Für Sie gilt das gleiche Recht im Schadensfall, egal ob der Schaden bezahlt wurde oder nicht (Kündigungsfrist ein Monat)!

  Tipp: Die Praxis hat gezeigt, je länger Ihr Tier versichert ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer den Vertrag Ihres Tieres kündigt. Erkundigen Sie sich zusätzlich in Foren oder bei Ihrem Tierarzt.