Tierarztkosten – Das ist wichtig

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Egal ob Routine-Check oder akuter Notfall: Besuche beim Tierarzt lassen sich nicht vermeiden und mitunter fallen hierfür recht hohe Tierarztkosten an. Doch wie rechnet der Veterinär seine Leistungen eigentlich ab?

  GOT – die Gebührenordnung für Tierärzte

  •   Der Veterinär ist verpflichtet, seine Behandlungskosten nach der GOT, der bundesweit einheitlichen Gebührenordnung für Tierärzte, abzurechnen. Darin sind die Tierarztkosten für rund 800 Einzelleistungen, Diagnoseuntersuchungen und Behandlungsschritte festgeschrieben. Der Tierarzt stellt seine Gesamtrechnung auf Basis dieser einzelnen Punkte aus der GOT zusammen. Er ist dazu berechtigt, entweder den in der Preisliste angegebenen Normalsatz zu berechnen oder diesen Betrag mit Faktor zwei oder drei zu multiplizieren.
  •   Der so genannte einfache Satz für eine bestimmte Untersuchung ist also der Mindestpreis, der dreifache Satz der Höchstpreis. Welchen Satz der Veterinär veranschlagt, hängt von den individuellen Gegebenheiten des Tieres ab: Alter, Rasse, Gesundheitszustand, Vorerkrankungen oder auch von der aufgewendeten Zeit für die Untersuchung. Unter Umständen spielt es auch eine Rolle, in welchem Stadtteil der Tierarzt ansässig ist, welches Einzugsgebiet er betreut und wie modern seine Praxis ausgestattet ist. Muss er beispielsweise hohe Personalkosten bezahlen oder verfügt er über spezielle medizinische Geräte, kann sich auch dies in der Rechnung der Tierarztkosten widerspiegeln.
  •   Arzneimittel, die entweder direkt in der Praxis verabreicht oder dem Tierhalter mitgegeben werden, sind nicht in den Behandlungskosten enthalten, sondern werden extra berechnet.
Der vollständige Gesetzestext zur GOT ist hier einzusehen: www.gesetze-im-internet.de

  Ratenzahlungen beim Tierarzt?

  •   Eine aufwendige Behandlung kann schnell mehrere hundert Euro an Tierarztkosten erzeugen. Wer sein Tier nicht krankenversichert hat oder kein Budget für Tierarztkosten zurück legen konnte, kommt angesichts solcher Preise schnell ins Schwitzen. Denn zusätzlich zu den Kosten beispielsweise für eine OP kommen unter Umständen Rechnungen für Medikamente, Nachsorgeuntersuchungen oder Verbandswechsel. Manche Tierärzte ermöglichen ihren langjährigen Kunden eine Ratenzahlung.
  •   Diese Kulanz hängt aber allein vom Tierarzt ab und ist nicht selbstverständlich! Deshalb: Besser vorsorgen. Wer eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen hat, ist für Notfälle zumindest finanziell gerüstet und kann sich voll auf sein Tier konzentrieren.

  Wie läuft die Bezahlung ab?

  •   Tiere sind Privatpatienten. Kleinere Beträge werden in der Regel direkt beim Arzt bezahlt oder der Rechnungsbetrag wird überwiesen. Wer eine Tierkrankenversicherung hat, schickt einfach die Rechnung mit den Tierarztkosten an seinen Versicherer. Dieser kümmert sich dann um die Kostenübernahme. Oder – noch bequemer – die Tierarztpraxis setzt sich direkt mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung.