In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Und auch Besitzer von so genannten Kampfhunden sind dazu verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung für Ihr Tier abzuschließen. Worauf es bei der Hundehaftpflichtversicherung ankommt, lesen Sie hier.
Die Hundehaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Ihr Hund bei Dritten verursacht. Gesetzlich verankert ist diese Absicherung der besonderen Haftungsrisiken bei Haltern von Tieren nach § 833 BGB:
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FALLBEISPIELE
Die Hundehaftpflichtversicherung greift beispielsweise in folgenden Fällen:
- Angenommen, Ihr Hund springt über den Zaun Ihres Gartens und läuft über die Straße. Ein Autofahrer weicht in letzter Sekunde aus – landet durch das Bremsmanöver allerdings vor der Gartenmauer Ihres Nachbarn. Das Auto erleidet einen Totalschaden, der Fahrer eine langwierig zu behandelndes Schleudertrauma.
- Sie gehen mit Ihrem angeleinten Hund spazieren. Ihnen kommt ein Jogger entgegen und aus Ihrem friedlichen Begleiter wird ein wütender Verteidiger. Ihr Hund beißt den Jogger in die Hand. Der Sportler blutet stark und muss sofort vom herbeigerufenen Notarzt behandelt werden. Ihr Hund hat mit seinem Biss empfindliche Sehen und Bänder der Hand stark verletzt. Damit das Opfer seine Hand wie vor dem Beißvorfall bewegen kann, sind mehrere komplizierte Operationen notwendig.
- Sie sind mit Ihrem Hund bei Freunden zu Besuch. Die Dame des Hauses spielt mit Ihrem Hund. Im Übermut des Spiels beißt Ihr Hund in den neuen Designermantel und hinterlässt einen hässlichen Riss.
GESETZLICHE MINDEST-DECKUNGSSUMME BEACHTEN
Eine Hundehaftpflichtversicherung bewahrt den Hundehalter damit vor Schadensersatzforderungen. Bis zu welcher Höhe die vom Hund verursachten Schäden von der Versicherung übernommen werden, hängt von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme ab. Üblich sind Deckungssummen von 3.000.000 bis 5.000.000 Euro. Hundehalter sollten sich unbedingt informieren, welche gesetzlichen Vorschriften in dem Bundesland gelten, in dem sie leben. So schreibt Niedersachsen zum Beispiel eine Mindest-Deckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden vor.
DARAUF MÜSSEN SIE ACHTEN!
- Ist außer dem Hundehalter noch jemand versichert?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
- Welche Schäden werden von der Versicherung übernommen?
- Gibt es bestimmte Bedingungen, die vorliegen müssen, damit der Versicherungsschutz greift?
Einige Versicherungen schließen bestimmte Hunderassen – die so genannten Listen- bzw. Kampfhunde – aus der Hundehaftpflichtversicherung aus. In diesen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich für alle Hunderassen vorgeschrieben: Berlin, Hamburg, Niedersachen und Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern bezieht sich die Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung nur auf große Rassen bzw. so genannte Kampfhunde.
KOSTEN UND HÖHE DER SELBSTBETEILIGUNG
Üblich sind Jahresbeiträge von 50 bis 100 Euro. Die Höhe des Jahresbeitrags richtet sich nach der vereinbarten Deckungssumme und der Selbstbeteiligung pro Schaden. Selbstbeteiligungen in Höhe von 125 bis 150 Euro sind üblich. Wer es sich finanziell erlauben und Kleinschäden aus eigener Tasche bezahlen kann, sollte eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Denn bei einer Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung sind die monatlich zu zahlenden Prämien niedriger.
Da von Hunden verursachte Schäden schnell in die Millionenhöhe gehen können, ist es ratsam, bei der Hundehaftpflichtversicherung eine sehr hohe Deckungssumme zu vereinbaren. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (zum Beispiel einer Eigenbeteiligung von 150 Euro bei der Schadensregulierung) reduziert sich der Jahresbeitrag erheblich. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bieten die Versicherungsunternehmen Deckungssummen von 3 bis 15 Millionen Euro an. Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung richten sich darüberhinaus auch nach der Rasse des Tiers. So genannte Kampf- bzw. Listenhunde sind teurer als andere Hunderassen.
LEISTUNGEN – ABER NICHT IN JEDEM FALL
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Ihr Hund verursacht hat. Allerdings zahlen die Versicherer nicht in jedem Fall.
Ausgeschlossen sind:
Schäden, die auf besondere gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Das bedeutet:
wenn man bei deutlicher Aggression des Hundes gegenüber Menschen oder Tieren, den Hund trotzdem von der Leine löst
wenn man mit der Absicht einen Menschen oder Tier zu gefährden, den Hund auf diese hetzt.