Günstige Hundehaftpflichtversicherungen

Günstige Hundehaftpflichtversicherungen: Gut versichert für alle „Felle“

Alle Hundehalter sind gut beraten, wenn sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Als Halter eines Hundes kann jeder für durch das Tier verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Denn schon allein dadurch, dass der Hund überhaupt gehalten wird, ergibt sich der Haftungsanspruch. Der Gesetzgeber nennt das „Gefährdungshaftung“. Jeder, der Hunde privat hält, sollte sich unbedingt für eine Hundehaftpflicht – auch Hunde-Halterhaftpflicht genannt – entscheiden.

Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz gehen Hundebesitzer ein viel zu großes finanzielles Risiko ein, denn im Schadenfall haften sie mit ihrem gesamten Vermögen – ein Leben lang.

Hundehaltung? Ja klar, aber nur mit dem passenden Versicherungsschutz!

Auch wenn die Deutschen zu den absoluten Tierliebhabern gehören, haben viele Hundehalter noch gar keine Haftpflicht für ihr Tier abgeschlossen. Dabei sollte diese Absicherung allein schon wegen des wichtigen Schutzes unbedingt vorhanden sein. Niemand sollte des Hundes wegen oder aus purer Bequemlichkeit ein derart immenses finanzielles Risiko eingehen. Da ein Tierhalter wie schon gesagt, grundsätzlich für seine Tiere haftet und damit auch für den Schadenersatz herangezogen wird, kann sich niemand aus der Verantwortung stehlen – Hunde sind nun einmal per Gesetz eine „Sache“ und können für einen Schaden nicht zur Verantwortung gezogen werden. So ist es vom Gesetzgeber festgelegt. „Sachen“ können nun einmal nicht haften. Passender Versicherungsschutz tut also dringend Not! Außer für Futter, Spielzeug und Zubehör wird täglich viel Geld für die Vierbeiner ausgegeben. Da stellt sich zu Recht die Frage, welche und wie viel Absicherung überhaupt notwendig ist. Vom Grundsatz her besteht für Hundehalter in den meisten Bundesländern keine Versicherungspflicht, trotzdem muss der Hundehalter selbstverständlich für alle Schäden persönlich haften, die sein Liebling anrichtet. Andererseits gibt es auch viele Versicherungen für Haustiere, über deren Abschluss man sich trefflich streiten kann. Hier sieht es jeder anders, ob sie nun nützlich sind oder nicht. Zu diesen Versicherungen gehört zum Beispiel die Kranken- und Unfallversicherung für Haustiere. Unverzichtbar ist und bleibt aber in jedem Fall die Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Zwar lassen sich wohl Kleintiere bis zur Größe einer Katze in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichern, für Hunde ist dies allerdings so nicht möglich. Hier benötigt der Tierhalter dann entsprechend eine Hunde-Haftpflichtversicherung.

Allein durch den Besitz eines Haustieres steht der Tierhalter wie gesagt in der Haftung und das sogar dann, wenn diesen selbst gar kein Verschulden trifft. Ein Hund bildet allein mit seiner Existenz eine mögliche Gefahr für die Umwelt. Auf Grund des hohen Risikos, das die Gesellschaften bei einer Haltung sehen, sind allerdings auch die sogenannten „Listenhunde“ und deren Kreuzungsprodukte bei vielen Versicherern nicht versicherbar. Es gibt nur sehr wenige Gesellschaften, die diese Hunde dann oft nur mit erheblichen Beitragsaufschlägen versichern. Der betroffene Hundehalter sollten daher generell jedes Angebot darauf prüfen. Wer vergleicht, kann außerdem Jahr für Jahr erheblich an den Beiträgen sparen. Nützlich ist dabei in jedem Fall ein Online-Vergleichsrechner. Mit diesem finden interessierte Hundehalter neben günstigen Testsiegertarifen auch Sondertarife.

Der Hund in der Öffentlichkeit…

Da hat man einmal ein paar Minuten nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Der Vierbeiner erschreckt sich, reißt sich los und dabei ist der Radfahrer dann zu Fall gekommen. Eine passende Hundehaftpflicht-Versicherung ist daher für jeden Hundebesitzer ein Muss , ohne dabei unbedingt teuer zu sein. Mit einem Online-Vergleich finden Hundehalter auf der Suche nach der passenden Versicherung schnell die gesuchten Tarife. Wer hier an der falschen Stelle spart, riskiert, dass er eines Tages tief ins Portemonnaie greifen muss. Denn leider werden auch heute noch die finanziellen Risiken, wie sie das Halten von Tieren einfach mit sich bringen, von vielen immer wieder unterschätzt. Diese Schäden können ruinös sein. Man denke an dieser Stelle nur an einen Verkehrsunfall, der durch Tiere verursacht ist: Springt ein Hund auf die Fahrbahn, kommen im Fall eines Unfalls auf den Halter oft immense Kosten zu, die er im Regelfall nur über eine entsprechende Versicherung schultern kann. Wer als Tierhalter dieses Risiko absichern möchte, entscheidet sich für eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gewährt dem Hundehalter hier eine optimale Absicherung – auch für das Risiko kleinerer Schäden. Nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen auch diejenigen Kosten, die entstehen, wenn zum Beispiel ein fremdes Kind von einem Hund gebissen wird. Hier sind außer den Behandlungskosten auch oft Schadenersatzzahlungen fällig. Dass Hundehalter immer wieder auf eine solche Absicherung verzichten, liegt zum einen an dem fehlenden Bewusstsein hinsichtlich der vom Tier ausgehenden Gefahren und Risiken und zum anderen ist es das falsche Einschätzen der Kosten für eine solche Absicherung oder manchmal ganz schlicht Bequemlichkeit.

Interessant für Sparfüchse:

Dabei kann gerade für Sparfüchse ganz klar gesagt werden: Nicht jeder Tarif ist mit einer hohen Prämie verbunden, es gibt immer die Möglichkeit, günstig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer den Markt entsprechend durchleuchtet, wird feststellen, dass über verschiedene Vergleiche nach einer passenden Police gesucht werden kann. Mit einem solchen Vergleich wird nicht nur der günstigste Tarif ermittelt, sondern vor allem auch, welche Tarife bei welchen Kosten den gewünschten Schutz versprechen. Denn ganz egal, ob ein Tier aus Versehen einen anderen Hund, einen Menschen oder auch eine fremde Sache beschädigt: Der Tierhalter haftet stets in unbegrenzter Höhe für solche Schäden. Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, versichert sich am besten günstig mit einer Hundehaftpflicht. Versicherungsschutz genießen dabei aber nicht nur Hund und Halter, sondern auch der private Hundehüter, also zum Beispiel auch der nette Nachbar. Auch andere Personen, die mit dem Hund ab und zu Gassi gehen oder während der Urlaubszeit das Tier in Pflege haben, sind über die Hundehaftpflicht günstig mitversichert. Wer mehrere Hunde besitzt, der sollte als Tierhalter grundsätzlich sämtliche in seinem Besitz befindlichen Tiere bei der Versicherungsgesellschaft anmelden. Wer dies unterlässt, gefährdet seinen bisherigen Versicherungsschutz. Springen die Hunde zum Beispiel bei der morgendlichen Runde des Hundehalters in die Richtung des bereits erwähnten vorbeifahrenden Radfahrers und kommt dieser zu Fall, dann hat der Halter für die Ansprüche des Geschädigten voll aufzukommen. Und das kann neben dem Verdienstausfall eben auch ein Schmerzensgeld sein. Gegen die finanziellen Folgen aus diesem Schadensereignis hilft die Hundehaftpflichtversicherung, wenn sie zudem den persönlichen Bedürfnissen des Hundeshalters entspricht. Und eines darf man auch nicht vergessen: Hat man bereits einen Hund versichert, wird jeder weitere Hund zumeist zu günstigeren Konditionen mit in die Haftpflichtversicherung aufgenommen.

Auch wichtig: Risikoabdeckung nach den unterschiedlichen Bedürfnissen des Hundeshalters

Hunde können nicht nur außerhalb der Wohnung für große Schäden sorgen – auch die eigene Wohnsituation kann schnell zur Kostenfalle werden. Daher ist es insbesondere für Mieter von Wohnungen oder Häusern überlegenswert, gleichzeitig auch die Mietsachschäden über die Hundehaftpflichtversicherung mit zu versichern. Zerkratzt ein Tier nämlich die Türen innerhalb des Treppenhauses oder hinterlässt etwa angekaute Türrahmen, dann sorgt dies nicht nur für großen Ärger beim Vermieter, auch der Hundehalter steht jetzt in der Pflicht, die Kosten der Renovierung oder Reparatur zu übernehmen. Wer diese Kosten dann nicht aus der eigenen Tasche bezahlen möchte oder kann, lässt sich ein entsprechendes Angebot für eine günstige Hundehaftpflicht unterbreiten. Der Jahresbeitrag einer solchen Versicherung ist dabei bei den meisten Versicherern abhängig von der Deckungssumme, der Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung, vom Alter des Hundehalters usw.

Für Hundehaftpflichtversicherungen gibt es eine Vielzahl von Anbietern und gerade hier sollten sich Interessenten nicht allein auf eine einzelne Gesellschaft verlassen. Hundehalter, die nach bestimmten Leistungen suchen, sollten daher alle Leistungen innerhalb der Hundehaftpflichtversicherungen miteinander vergleichen. Es geht bei der optimalen Absicherung nämlich nicht nur um die durch die Pfote eines Hundes heruntergerissene Brille, die bei einer stürmischen Begrüßung für Ungemach sorgen kann – auch der Halter selbst kann durch sein Tier in Mitleidenschaft gezogen werden. Dieses Risiko ist ebenfalls versicherbar, genau wie zum Beispiel eine Forderungsausfallversicherung, die dann einspringt, wenn der Schadenersatzpflichtige gar nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um den Schaden zu ersetzen. Heute gibt es allein mehr als 400 verschiedene Tarife in der Hundehaftpflichtversicherung – und allesamt verfügen sie über attraktive Bedingungen je nach Anforderung des Versicherungsnehmers. Vor allem Hundebesitzer, die über ein großes eigenes Haus mit Garten verfügen, und dort auch ihre Hunde laufen lassen können, sollten sich Gedanken über eine entsprechende Gebäudeversicherung machen. Denn hier sorgt die Hundehaftpflicht für einen optimalen Schutz, wenn man sein eigenes Hab und Gut schützen möchte.

Wer auf den Schutz durch eine Versicherung dagegen gänzlich verzichtet, für den kann sehr schnell die gesamte Existenz gefährdet sein. Und Achtung: Außer bei Vorliegen von höherer Gewalt wird der Halter des den Schaden verursachenden Hundes niemals aus der Haftung befreit sein.

Ausreichend und umfassend durch die Hunde-Haftpflichtversicherung abgesichert!

Die Hundehaftpflicht kann je nach Bundesland verpflichtend sein! Je nach Bundesland kann der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben sein. So ist zum Beispiel jeder Hundehalter in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen oder Berlin gesetzlich dazu verpflichtet, unabhängig von der Rasse eine Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen. Andere Bundesländer schreiben diesen Schutz nur dann vor, wenn bestimmte Kriterien wie eine bestimmte Größe, Gewicht oder Rasse erfüllt werden. Insbesondere Listenhunde – darunter fallen alle Tiere, die als gefährlich eingestuft werden –, benötigen zwingend den Schutz durch eine Hundehaftpflicht, sonst wird die Gemeinde die Genehmigung zum Halten des Tieres verweigern. Tritt dann einmal ein Schadensereignis ein, dann leistet die Hundehalter-Haftpflichtversicherung neben Personenschäden auch für Sach- und Vermögensschäden – und zwar immer bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Doch nicht nur Personen-, Sach- und Vermögensschäden fallen unter den umfangreichen Schutz der Hundehaftpflichtversicherung, auch der Halter wird dadurch geschützt, dass die Versicherung die Rechtmäßigkeit des Schadenersatzanspruches prüft. Geht es nämlich um völlig unberechtigte Forderungen, dann werden diese durch den Versicherer auf deren Kosten abgewehrt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen übernimmt die Versicherungsgesellschaft dann auch die Prozesskosten. Sind die Forderungen hingegen berechtigt, prüft sie, in welcher Höhe die Verpflichtung auf Schadensersatz besteht. Hundehalter, die sicher gehen wollen, sorgen für einen möglichst kostengünstigen Schutz für ihren Hund. Mit Hilfe eines Online-Vergleichsrechners können sich Interessenten einen entsprechenden Überblick über die günstigsten Tarife verschaffen. Außer an eine ausreichende Deckungssumme sollte dabei auch an die versicherten Leistungen gedacht werden. Denn gerade diese spielen immer eine Rolle im Leben eines Tierhalters. Das beginnt bei Türrahmenbeschädigungen in einem Miethaus und endet bei Verunreinigungen, die ein Hund hinterlassen kann. Entsteht hier ein Schaden, kann der Vermieter auch hier auf Wiedergutmachung bestehen. Eingeschlossen werden sollte auch der Schutz von Mietsachschäden an mobilen Gegenständen. Wer also öfters mit seinem Hund in Urlaub fährt, der sollte auch das Mobiliar in der Ferienwohnung oder im Hotelzimmer absichern. Der Geltungsbereich der Versicherung kann dabei sowohl welt- als auch europaweit gewählt werden.

Haftpflicht für Tiere – warum eigentlich?

Ein Hund läuft vor das Auto – wer steigt da nicht voll auf die Bremse? Instinktive Vollbremsung – drei andere Wagen krachen hintendrauf – schwere Blechschäden – Verletzungen: Wenn´s kracht, kann das fürs Herrchen richtig teuer werden. Schnell sind da einige zehntausend Euro zusammen, die der Hundebesitzer zahlen muss. Auch in diesem Fall greift wieder die bereits mehrmals angesprochene „Gefährdungshaftung“. Mit einer Ausnahme: Der Hund wird aus beruflichen Gründen gehalten (Nachtwächter) oder das Tier ist für den Besitzers bei einem körperlichen Handicap bestimmt (Blindenhund). Dann haftet der Halter nicht, wenn er nachweist, dass er sein Tier sorgfältig beaufsichtigt hat. In allen anderen Fällen hilft naturgemäß die Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Besitzer von Schweinen, Schafen, Ziegen, Kaninchen, Bienen und Geflügel sind im Schadensfall ebenfalls abgesichert – wenn sie eine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Und hier wieder mit einer Ausnahme: Die Tiere werden landwirtschaftlich oder gewerblich gehalten – dann nämlich ist hierfür ist eine Extra-Tierhalterhaftpflicht angesagt.

Was aber ist, wenn Mieze sich auf Nachbars Auto kuschelt und den Lack zerkratzt? Dann springt, wenn man sie denn hat, die private Haftpflichtversicherung ein. In ihr sind auch Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel und alle anderen kleinen Haustiere automatisch mitversichert. Auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: Exoten wie Schlangen, Raubkatzen, Affen oder Leguane können nur über Einzelvereinbarungen mitversichert werden. Kampfhunde versichern nur sehr wenige Gesellschaften.

Nützlich zu wissen: Wenn jemand zum Beispiel zu Weihnachten ein Tier geschenkt bekommt, für das eigentlich eine Extra-Haftpflicht abgeschlossen werden muss, ist dieses Tier bis zum Abschluss einer neuen Versicherung in der privaten Haftpflichtversicherung mit beschränkten Deckungssummen vorläufig mit eingeschlossen – in der Regel bis zur nächsten Fälligkeit der Haftpflichtversicherung. Das nennt man dann Vorsorgeversicherung.

Darauf müssen Sie bei einer Hundehalter Haftpflichtversicherung in jedem Fall achten:

Achten Sie unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme:

Die Versicherung zahlt nicht unbegrenzt, sondern maximal nur bis zur vereinbarten Deckungssumme. Für weitergehende Ansprüche muss der Schadenersatzpflichtige selbst aufkommen. Deshalb ist es notwendig, die Police mit einer ausreichend hohen Deckungssumme abzuschließen. Vereinbart werden können entweder zwei getrennte Deckungssummen je eine für Personen- und eine für Sachschäden oder eine Pauschale. Hier sollten wenigstens zwei Millionen Euro für Personen- und eine Million Euro für Sachschäden vereinbart werden. Ein Pauschalbetrag für beide Deckungsarten sollte nicht niedriger liegen als zwei Millionen Euro.

Kalkulieren Sie das Risiko richtig!:

Nach Abschluss des Vertrages können sich die Risikoverhältnisse beim Versicherungsnehmer natürlich jederzeit ändern. So kann sich das Schadensrisiko erhöhen, wenn zum Beispiel ein oberirdischer Öltank durch einen unterirdischen ersetzt wird. Kommt zum bereits vorhandenen Hund ein zweiter Hund hinzu, handelt es sich ebenfalls um eine Risikoerweiterung. In beiden Fällen wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt, größer. Da sich aber die Veränderungen im Rahmen des bereits bestehenden Versicherungsvertrages vollziehen, gilt der bisherige Schutz automatisch in erweiterter Form. Veränderungen müssen dem Versicherer spätestens dann angezeigt werden, wenn dieser dazu auffordert. Das geschieht in der Regel einmal jährlich durch einen entsprechenden Hinweis in der Prämienrechnung. Die Anzeige muss daraufhin innerhalb eines Monats beim Versicherer eingehen, sonst droht dem Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe.

Beachten Sie die Vorsorgeversicherung!:

Die Vorsorgeversicherung ist eine Art Übergangsversicherung bis zum Abschluss oder der Erweiterung einer neuen Police. Sie leistet maximal 500.000 Euro bei Personen- und 150.000 Euro bei Sachschäden. Der Versicherungsnehmer muss das neue Risiko seiner Gesellschaft entweder von sich aus oder spätestens auf deren Aufforderung binnen eines Monats anzeigen. Versäumt er dies, so verliert er rückwirkend den Schutz der Vorsorgeversicherung. Tipp: Die neue Versicherungspolice muss nicht bei der gleichen Gesellschaft abgeschlossen werden, wenn sich ein günstigerer Anbieter findet.

Beachten Sie die Schadensminderungspflicht!:

Der Versicherungsnehmer muss alles tun, um einen Verunglückten zu retten und Schaden so zu begrenzen. Erteilt der Versicherer Weisungen, welche Rettungsmaßnahmen ergriffen werden sollen, muss sich der Versicherte daran halten. Keinesfalls darf er Schadenersatzansprüche von sich aus anerkennen oder gar befriedigen. Ein Schadensfall ist binnen einer Woche anzuzeigen, ganz gleich, ob zu diesem Zeitpunkt schon Haftpflichtansprüche geltend gemacht worden sind oder nicht. Unverzüglich anzuzeigen ist generell die Einschaltung eines Gerichts, der Erlass eines Mahnbescheids oder eines Strafbefehls sowie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Anordnung einer einstweiligen Verfügung.
Außerdem ist der Versicherte verpflichtet, einen ausführlichen und wahrheitsgemäßen Schadensbericht zu erstatten. Er muss seiner Gesellschaft die Prozessführung überlassen und dem von ihm bestellten Anwalt Vollmacht erteilen. Der Versicherer darf Ansprüche im Namen des Versicherten anerkennen oder einen Vergleich schließen. Ist dieser mit dem Ergebnis nicht einverstanden – etwa weil die Deckungssumme überschritten wird – muss er die Kosten selbst tragen, die durch seine Weigerung zusätzlich entstehen. Der Versicherte muss für den gesamten Schaden allein aufkommen, wenn er Gefahrenquellen nicht beseitigt hat, auf die ihn die Versicherung vorher ausdrücklich hingewiesen hat.

Die Leistungen der Haftpflichtversicherer

Der Schadenfall ist eingetreten:

Hier prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, weist rechtlich unbegründete Forderungen zurück und führt dazu gegebenenfalls Prozesse auf eigene Kosten. Das gilt auch für solche Prozesse, die die Höhe der Schadenersatzansprüche zum Gegenstand haben. Die entstehenden Prozesskosten werden nicht auf die Entschädigungssumme angerechnet.

Die Schadenersatzansprüche übersteigt die vereinbarte Deckungssumme:

Hier übernimmt der Versicherer auch die Prozesskosten nur im entsprechenden Verhältnis. Wurde der Anspruch des Geschädigten von der Versicherungsgesellschaft anerkannt oder durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt, muss die Zahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen erfolgen. Das Geld geht entweder an den Versicherungsnehmer oder direkt an den Geschädigten. In der Regel befindet sich eine entsprechende Frage in den Formularen zur Schadensanzeige. Eine Auszahlung an den Versicherungsnehmer empfiehlt sich, wenn dieser möglicherweise ein Aufrechnungsrecht wegen einer Gegenforderung geltend machen will, weil auch ihm ein Schaden entstanden ist.

Achtung: Aufsichtspflicht verletzt – ja oder nein? Die Frage nach der lästigen Leine:

Auch wenn nach dem Gesetz der Halter eines Haustieres nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Ersatz des durch ein Tier entstandenen Schadens grundsätzlich verpflichtet ist, so lassen sich zwischenzeitlich die Gerichte nicht mehr allein davon überzeugen, dass sich ein Unfall nicht oder anders ereignet hätte, wenn ein Hundehalter bzw. ein geschädigter Dritter seinen Hund angeleint hätte. Ein Tier kann einen Dritten nämlich auch dadurch zu Boden stürzen, wenn sich der Geschädigte auch nur in der unmittelbaren Nähe des angeleinten Hundes aufgehalten hätte. Dennoch verlangt der Gesetzgeber, dass ein Halter sein Tier immer so beaufsichtigt, dass dieser Dritte weder verletzt noch auf eine andere Art und Weise schädigen kann. Dabei wird allzu oft vergessen, dass sich die Schadensersatzpflicht durch den Tierhalter auch auf die Nachteile erstreckt, die sich zum Beispiel aus einem Biss ergeben. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Geschädigte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Wer in solchen Fällen falsch oder gar nicht versichert ist, kommt auch für den immateriellen Schaden auf, wie er zum Beispiel in Form von Schmerzensgeld entsteht.

Ausnahme Nutzhunde:

Eine Ausnahme von dieser Regel bilden Nutzhunde. In diesen Fällen muss der Hundehalter allerdings nachweisen, dass er den Hund ordentlich überwacht hat. Wäre ein Schaden auch unter Beachtung der Sorgfaltspflicht entstanden, dann entfällt die persönliche Haftung für den Hundebesitzer. Die gesetzliche Tierhalterhaftung greift dabei auch in solchen Fällen, in denen sich zwei Hunde Bissverletzungen zufügen. Auch hier kommt der Hundebesitzer ohne entsprechenden Schutz für die Tierarztbehandlung des anderen Hundes persönlich auf. War das Tier dann zudem nicht angeleint, kommen auf den Hundehalter auch noch zivilrechtliche Haftungsansprüche zu. Hierzu ein Beispiel: Eine Strafanzeige ergeht gegen den Hundehalter wegen Sachbeschädigung, wenn er die Verletzung des anderen Tieres durch die mangelhafte Aufsicht billigend in Kauf genommen hat.

Abschließend ein Fazit:

Diese vorgehenden Ausführungen zeigen alle überdeutlich, wie wichtig eine passende Hundehalter-Haftpflichtversicherung für jeden Halter eines oder auch mehrerer privater Hunde ist. Sonderversicherungen gibt es bei vielen Gesellschaften für die Halter von Jagdhunden, Arbeitshunden, Hunden für körperlich Gehandicapte und Landwirte. Hier gilt es, sich sorgfältig zu informieren. Ein sehr gutes Mittel dazu ist die Nutzung des Online-Vergleichsrechners. Hier werden Leistungen und Beiträge gegeneinander gestellt, sodass man bestens vergleichen kann. Ist dann der passende Versicherer gefunden, kann in der Regel direkt auch online die Versicherung abgeschlossen werden.