Abschied vom Tier

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Für die meisten ist das Haustier nicht nur ein Tier, sondern auch ein langjähriger Freund. Ob Hund, Katze oder Pferd – die Tiere haben ihre Menschen viele Jahre treu begleitet und sind zum Familienmitglied geworden.
Stirbt das geliebte Haustier, folgt auf die Trauer häufig auch die rein praktische Frage: Wohin mit dem toten Tier?

  Letztes Geleit

Nach dem Tod des Haustieres gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Tier beizusetzen. Ob der eigene Garten oder der Tierfriedhof als letzte Ruhestätte in Frage kommt oder doch die Tierverwertungsanstalt, muss jeder Tierbesitzer individuell entscheiden.

  Der eigene Garten als letzte Ruhestätte

Seit 2004 wird die Tierkörperbeseitigung in Deutschland per Gesetz geregelt. Kleintiere, die nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben sind, dürfen im eigenen Garten begraben werden – vorausgesetzt, das Tier ist nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben. Bei der Bestattung müssen lokalen Bestimmungen zum Seuchenschutz eingehalten werden. Der Garten bzw. das Grundstück darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Das Grab muss mindestens 50 cm tief sein und zu öffentlichen Wegen und Plätzen ist ein Abstand von ein bis zwei Metern einzuhalten. Das Tier sollte in leicht verrottendes Material gepackt und mit etwa einem halben Meter Erde bedeckt werden. Im Zweifelsfall geben die zuständigen Ordnungsämter Auskunft.

  Tierverwertungsanstalt

Falls kein eigener Garten vorhanden oder das Tier z.B. an einer Seuche gestorben ist, bleibt vielen Tierbesitzern nur der Gang zur Tierverwertungsanstalt. Der behandelnde Tierarzt oder das Veterinäramt veranlassen meist den Transport. Weitere Informationen zu örtlichen Tierverwertungsanstalten erteilen der Tierarzt oder die zuständigen Behörden vor Ort.

  Tierfriedhöfe als Alternative

Die lieblose „Entsorgung“ durch die Tierkörperverwertung schreckt viele Tierbesitzer ab. Doch wohin mit dem toten Haustier, wenn kein eigener Garten vorhanden ist? Zahlreiche Tierfriedhöfe bieten sich hier als eine würdevolle Alternative zur Beisetzung des Tieres an. In Deutschland gibt es rund 100 ausgewiesene Tierfriedhöfe, auf denen das Haustier in einem anonymen Sammelgrab oder einem Einzelgrab mit Grabstein und Blumenschmuck begraben werden kann. Bei der Beisetzung stehen Feuer- oder Erdbestattungen zur Auswahl. Kommt es zur Einäscherung, kann die Urne mit nach Hause genommen oder auf dem Tierfriedhof beigesetzt werden. Ein Besuch des Tierfriedhofs im Vorfeld schafft Klarheit, ob der Ort als letzte Ruhestätte geeignet ist.

  Professionelle Tierbestattung

Wer die Beerdigung seines Haustieres im eigenen Garten oder auf dem Tierfriedhof nicht selbst ausrichten möchte, kann hierfür ein Tierbestattungsunternehmen beauftragen. Viele Tierbestatter bieten einen umfassenden Service an, der von der Abholung des toten Tieres, über Trauerbegleitung bis hin zur Beerdigung auf dem Tierfriedhof reicht. Tierbesitzer können wählen, ob Sie Ihr Haustier beerdigen oder einäschern lassen wollen. Einzel- und Sammelkremierung sind möglich. Lediglich bei der Einzelkremierung ist die Mitnahme der Asche in einer Urne möglich.

  Regenbogenbrücke

Viele Tierwebseiten, Portale und Foren bieten virtuelle Trauerseiten für Tierbesitzer an. Auf den Trostseiten, den sogenannten „Regenbogenbrücken“, können Tierbesitzer virtuelle Gedenkstätten mit Fotos, Erinnerungen und eigenem Kondolenzbuch für ihr Tier errichten. Tierbesitzer haben auch die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und sich gegenseitig bei der Trauerarbeit zu unterstützen.